Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012

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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09 (https://dejure.org/2010,30337)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 L 39/09 (https://dejure.org/2010,30337)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 L 39/09 (https://dejure.org/2010,30337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 3 BJagdG
    Teilung eines Jagdbezirks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussfassung einer Jagdgenossenschaft ohne Satzung zur Regelung der eigenen Angelegenheiten; Beschluss über die Teilung eines Jagdbezirks durch anwesende und vertretene Jagdgenossen nach der Kopfzahl und der Fläche der Grundstücke; Teilung eines gemeinschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Teilung eines Jagdbezirks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschlussfassung einer Jagdgenossenschaft ohne Satzung zur Regelung der eigenen Angelegenheiten; Beschluss über die Teilung eines Jagdbezirks durch anwesende und vertretene Jagdgenossen nach der Kopfzahl und der Fläche der Grundstücke; Teilung eines gemeinschaftlichen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1797/02

    Klagebefugnis und Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09
    Bei der beantragten Feststellung der Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Beschlüsse geht es um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO, das Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann (vgl. VGH BW, Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 1797/02 - juris).

    Das Interesse daran, die Unwirksamkeit von Beschlüssen der Jagdgenossenschaftsversammlung feststellen zu lassen, entfällt zwar, soweit solche Beschlüsse - etwa durch Abschluss eines beschlossenen Jagdpachtvertrages - im Außenverhältnis vollzogen werden und sich dadurch "erledigen" (VGH BW, Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 1797/02 - a.a.O.; Munte, in: Schuck, BJG, 1. Aufl. 2010, § 9 RdNr. 104).

    Die Klägerin ist auch klagebefugt (vgl. zum Erfordernis der Klagebefugnis bei der Feststellungsklage: VGH BW, Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 1797/02 - a.a.O.).

    (VGH BW, Urt. v. 04.12.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09
    Als derartiges Feststellungsinteresse genügt jedes anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 271).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 47.65

    Wirksamkeit eines Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft - Vertretung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09
    Da es sich bei der Feststellungsklage eines Jagdgenossen gegen einen Beschluss der Jagdgenossenschaft um ein (inner-)organschaftliches Verwaltungsstreitverfahren handelt, ist ein einzelner Jagdgenosse in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO zwar nur klagebefugt, wenn er geltend machen kann, dieser sei durch Verletzung solcher Normen zustande gekommen, die der Wahrung der organschaftlichen Rechte, also der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte, der Jagdgenossen dienen (BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - 1 C 47.65 - RdL 1967, 137; VGH BW, Urteil vom 08.09.1995 - 5 S 2650/94 - BWGZ 1996, 84).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 5 S 2650/94

    Klage eines Jagdgenossen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09
    Da es sich bei der Feststellungsklage eines Jagdgenossen gegen einen Beschluss der Jagdgenossenschaft um ein (inner-)organschaftliches Verwaltungsstreitverfahren handelt, ist ein einzelner Jagdgenosse in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO zwar nur klagebefugt, wenn er geltend machen kann, dieser sei durch Verletzung solcher Normen zustande gekommen, die der Wahrung der organschaftlichen Rechte, also der Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte, der Jagdgenossen dienen (BVerwG, Urteil vom 09.02.1967 - 1 C 47.65 - RdL 1967, 137; VGH BW, Urteil vom 08.09.1995 - 5 S 2650/94 - BWGZ 1996, 84).
  • BVerwG, 18.08.2008 - 3 B 77.08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09
    Nachdem das Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbegehren abgelehnt hatte (Beschluss vom 18.06.2008 - Az.: 3 B 77/08 MD), hat der erste Senat des erkennenden Gerichts die erstinstanzliche Entscheidung geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit der Begründung wiederhergestellt, es fehle an dem für die Vollzugsanordnung erforderlichen besonderen Vollzugsinteresse (Beschluss vom 06.08.2008 - 1 M 93/08).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2008 - 1 M 93/08

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Teilungsverfügung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09
    Nachdem das Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbegehren abgelehnt hatte (Beschluss vom 18.06.2008 - Az.: 3 B 77/08 MD), hat der erste Senat des erkennenden Gerichts die erstinstanzliche Entscheidung geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit der Begründung wiederhergestellt, es fehle an dem für die Vollzugsanordnung erforderlichen besonderen Vollzugsinteresse (Beschluss vom 06.08.2008 - 1 M 93/08).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 3 B 47.08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 L 39/09
    Nachdem die Klägerin vergeblich versucht hatte, diese Vollversammlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes unterbinden zu lassen (Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 06.03.2008 - Az.: 3 B 47/08 MD), konnte die Veranstaltung wie vorgesehen am 07.03.2008 durchgeführt werden.
  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1967 - I C 47.65 - RdL1967, 137, 138; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 2775/93 - juris, Rn. 18; Urteil vom 8. September 1995 - 5 S 2650/94 - juris, Rdnr. 29; Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 S 1797/02 - juris, Rr. 21; OVG Magdeburg, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 L 39/09 - juris, Rn. 31; OVG Greifswald, Urteil vom 19. März 2009 - 2 L 232/06 - juris, Rn. 12; Pardey/Blume/Hons, Anm. 3.1 zu § 16 NJagdG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - 11 S 18.15

    Jagdgenossenschaftsversammlung; Anfechtung von Beschlüssen; Vorstandswahl und

    Darin liegen vielmehr lediglich im Innenverhältnis wirkende Akte kooperativer Willensbildung der Jagdgenossenschaft, hinsichtlich deren er - allerdings nur im Wege der Feststellungsklage - ggf. geltend machen kann, wegen der nicht ordnungsgemäßen Einberufung zur Versammlung oder Berechnungsfehlern bei der Feststellung der vertretenen Flächen in seinen organschaftlichen Rechten verletzt und damit klagebefugt zu sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 L 39/09 -, juris Rz. 31, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 2775/93 -, juris Rz. 17 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 39/09   

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https://dejure.org/2012,48422
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 39/09 (https://dejure.org/2012,48422)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.08.2012 - 2 L 39/09 (https://dejure.org/2012,48422)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. August 2012 - 2 L 39/09 (https://dejure.org/2012,48422)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 2 L 230/06

    Grundfragen der Berechnung der Finanzhilfe für Ersatzschulen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 39/09
    Auch die Rechtsprechung des OEufach0000000005 (Urt. vom 18.06.2008 - 2 L 230/06 -) sei im Sinne einer "Individualisierung" der Finanzhilfe zu verstehen.

    Anders als dies der Beklagte mutmaßt, lag der Senatsentscheidung vom 18. Juni 2008 (2 L 230/06 - JURIS) kein anderes Verständnis zugrunde.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 44/09

    Höhe der staatlichen Finanzierungshilfe zur Privatschulfinanzierung im Jahre 2005

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 39/09
    Aus dem Umstand, dass der Anspruch aus § 127 Abs. 2 u. 4 Satz 1 SchulG M-V auf Ersatz des jeweiligen Prozentsatzes der tatsächlichen Personalkosten der Schule in freier Trägerschaft gerichtet und damit darauf beschränkt ist (vgl. insofern das Urteil des Senats in der Sache 2 L 44/09 vom 23.08.2012), folgt für den Anspruch der Klägerin kein anderes Ergebnis.
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